Sicherstellung der Pferdeversorgung
Trotz der einschränkenden Massnahmen stehen Pferdehalter vor der Herausforderung weiterhin die Versorgung und Bewegung der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes sicherzustellen. D. h. Pferdebesitzer dürfen unter strengen Vorgaben weiter zu ihren Tieren, um die
- Fütterung
- Säuberung der Boxen/Ausläufe
- Tägliche Tierkontrolle und ausreichende Bewegung
- tierärztliche Versorgung
- Versorgung durch den Hufschmied
zu gewährleisten.
Achten Sie auch im Stall darauf, dass Risiko einer Ansteckung zu minimieren
Zutritt zu den Reitställen/-anlagen wird grundsätzlich nur den für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen gewährt. Wichtig ist, dass Sie zwingend die Distanz- und Hygieneregeln des BAG einhalten. Bleiben Sie unbedingt zu Hause, sollten Sie sich krank fühlen bzw. grippeähnliche Symptome, die auf die Ansteckung mit dem Coronavirus hindeuten könnten, haben. Auch sollten Sie es vermeiden, Tiere zu küssen, da der Virus auch zwischen Menschen und Tieren übertragen werden kann.
Sind Ausritte noch erlaubt?
Ausritte in Gruppen sind verboten. Gegen einen Ausritt ohne Begleitung spricht aus Sicht des gesundheitlichen Risikos nichts. Aus Sicherheitsgründen könnte ein Ausritt allein ggf. jedoch problematisch sein, vor allem wenn Ihr Pferd dies nicht gewohnt ist.
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